← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 145 · Rechtspflege
BZO Schattdorf · S. 59
Verfügungen und Pläne, die sich auf das PBG, auf die BZO oder auf die darauf gestützten Rechtserlasse stützen, sind nach den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege18 anfechtbar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.