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Art. 138 · Vorentscheid

BZO Schattdorf · S. 57

1Bauwillige Personen können die Baubehörde um einen Vorentscheid über wichtige Bau- und Nutzungsfragen ersuchen. 2Ein Vorentscheid wirkt wie eine Baubewilligung, wenn er im gleichen Verfahren wie diese getroffen wird. 9. Kapitel: BAUPOLIZEI

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.