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Art. 137 · Formlose Anfrage
BZO Schattdorf · S. 57
1Der oder die Bauwillige kann der Baukommission Fragen zur Anwendung der BZO vorlegen. 2Die Antwort darauf ist unverbindlich. Sie gibt keinen Anspruch auf eine Baubewilligung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.