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Art. 121 · Baugesuch

BZO Schattdorf · S. 51

1Das Baugesuch ist mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der Baukommission einzureichen. 2Dieses hat insbesondere zu enthalten: a) die genaue Bezeichnung des Baugrundstückes (Orts-, Flur-, Strassenname, grundbuchamtliche Kennzeichnung); b) Beschrieb der geplanten baulichen Massnahme; c) genaue Angabe der Benutzungsart und des Zwecks der Baute; d) die mutmasslichen Baukosten; e) die Unterschrift des Gesuchstellers (Bauherr bzw. sein Vertreter) sowie des Projektverfassers; 51

40.11 f) die nach Art des Bauvorhabens erforderlichen Pläne,insbesondere einen Situationsplan des Bauplatzes und seiner Umgebung auf einer Kopie des gültigen Grundbuchplanauszugs (Katasterplan mit Eintrag der projektierten Baute sowie der Grenz- und Gebäudeabstände; g) ein genügendes Brandschutzkonzept. 3Für folgende Bauvorhaben sind zudem die nachstehenden Planbeilagen einzureichen: a) bei Hochbauten: 1. Projektpläne, mindestens im Massstab 1:100, enthaltend den Kellergrundriss mit Eintrag der Abwasseranlagen, den Erdgeschossgrundriss mit Umgebungsgestaltung, den Anschluss an die Kanalisation, die Wasser- und die Energieversorgung, die Bau- und Niveaulinien, die Zufahrten, die Grundrisse aller übrigen Geschosse, sämtlicher Fassaden, sowie die zum Verständnis notwendigen Schnitte mit Eintrag des bestehenden und des projektierten Terrainverlaufes. Die Pläne müssen vollständige Angaben über die wesentlichen Masse, die Höhenkoten und die Zweckbestimmungen der Räume enthalten. Die Höhe des Erdgeschosses ist mit m.ü.M., bezogen auf einen Polygonpunkt, anzugeben. 2. Allfällige Unterlagen für die Beurteilung von Umweltschutz-Massnahmen. b) bei Umbauten: 1. Bei Änderungen von Bauteilen sind in den Plänen die bestehenden Bauteile schwarz, die abzubrechenden gelb und die neuen rot zu kennzeichnen. c) zusätzliche Pläne sind beizugeben: 1. bei Bauten an Kantonsstrassen und an öffentlichen Gewässern: nach Massgabe des Kantons; 2. bei Tank- und Oelfeuerungsanlagen: einen Situationsplan sowie Detailpläne der Anlage (Tankbewilligungsformulare), Leistungsdaten, Typenprüfung; 3. bei Zivilschutzbauten: entsprechende Pläne und Unterlagen; 4. bei gewerblich und industriellen Bauten: die notwendigen Pläne zuhanden des Kantons; 5. bei Bauten mit beheizten oder gekühlten Räumen: Wärmeschutznachweis. Dieser kann bis zur Erteilung der Baubewilligung nachgereicht werden; 6. bei Anlagen, die Lärm verursachen und bei Bauten in lärmbelasteten Gebieten: Lärmschutznachweis. 4Die Baukommission kann Richtlinien erlassen, die aufzeigen, welche Beilagen für die einzelnen Baugesuche erforderlich sind. 52

40.11 5Ist die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht Eigentümer des Baugrundstücks, muss sie oder er belegen, dass das Gesuch rechtmässig eingereicht wird. Das kann insbesondere durch die Unterschrift des Eigentümers oder durch einen genügenden Rechtsausweis geschehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.