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Art. 35 · Landwirtschaftzone
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 20 · Original-PDF
Die Landwirtschaftszone umfasst das Land, das für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau bestimmt ist. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III (mässig störend). -19-
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.