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Art. 34 · Sonderzonen für Touristik und Erholung

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 20 · Original-PDF

1Die Touristik- und Erholungszone TE-BA ist für die Erstellung von Bauten und Anlagen bestimmt, die dem Fremdenverkehr und /oder der Erholung und Freizeitgestaltung dienen (Hotels, Tennisplätze, Schwimmbäder, Transportanlagen, etc.). Die Erichtung von Campingplätzen ist untersagt. Die Gestaltung der Bauten und der Umgebung hat qualitativ erhöhte Anforderungen zu erfüllen.

2Die Touristik- und Erholungszone TE-A ist fi.ir die Erstellung von Anlagen bestimmt, die dem Fremdenverkehr und/oder der Erholung und Freizeitgestaltung dienen (Parkanlagen, Rutschbahn, Golfübungsgelände, Schwimmbad, etc.). Im Rahmen eines Gestaltungsplanes können auch Bauten erlaubt werden, welehe dem Zweck der Zone dienen und sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einftigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.