Art. 23 · Mehrlängenzuschlag und Flächenausgleich
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 14 · Original-PDF
(Abb. 5)
1Misst eine Gebäudeseite mehr als 20 m, so vergrössert sich der Grenzabstand um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m.
2Bei versetzten, geschweiften oder schief zur Grenze stehenden Bauteilen kann ein Flächenausgleich erfolgen. Dabei darf der Mehrlängenzuschlag teilweise unterschritten werden, wenn die dem Gebäude senkrecht vorgelagerte Grundstücksfläche der sich aus dem Mehrlängenzuschlag ergebenden Freifläche entspricht.
3Nebenbauten werden für den Mehrlängenzuschlag zur Hälfte angerechnet 'In der Kernzone A (KA) und Gewerbezone ist der Mehrlängenzuschlag nur gegenüber der angrenzenden Wohn- sowie Wohngewerbezone einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.