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Art. 10 · Hausantennen
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 8 · Original-PDF
1Die Errichtung von neuen und die Erweiterung von bestehenden Aussenantennen ist gestattet, sofern nicht andere technische Einrichtungen gleichwertige Empfangsmö glichkeiten gewährleisten oder ein Anschluss an Gemeinschaft sanlagen unzumutbar ist.
2Das Anbringen von Parabolantennen für den Privatgebrauch ist an Balkonen und auf Hausdächern nicht gestattet. Ausgenommen sind Antennen von Versorgungswerken und Gemeinschaft sanlagen. Parabolantennen sind der Umgebung farblich arzupassen. C. Konstruktion und Hygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.