← BZO Sargans · Inhaltsverzeichnis

Art. 5 · Richtpläne

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 5 · Original-PDF

Die Richtpläne werden vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend öffentlich bekanntgemacht. Während einer Frist von 30 Tagen kann jedermann dem Gemeinderat schriftlich Anregungen unterbreiten. Der Gemeinderat prüft und berücksichtigt sie, sofern sie zur Verbesserung der Planung beitragen. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 6 -

3. Zonenvorschriften

Regelbauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.