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Art. 37 · Die begehbare Breite für Treppen, Gänge und Podeste muss mindestens betragen
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 23 · Original-PDF
:
–in Einfamilienhäusern 0.9 m
–in Mehrfamilienhäusern 1.2 m
WC-Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.