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Art. 37 · Die begehbare Breite für Treppen, Gänge und Podeste muss mindestens betragen

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 23 · Original-PDF

:

–in Einfamilienhäusern 0.9 m

–in Mehrfamilienhäusern 1.2 m

WC-Anlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.