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Art. 53 · Abstand unterirdische Bauten und Unterniveaubauten

BZO Russikon · S. 16 · Original-PDF

Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten resp. Bauteile im Strassenabstandsbereich haben einen minimalen Abstand von 2 m gegenüber Strassen und Plätzen einzuhalten. Davon ausgenommen sind unterirdische Bauten und Unterniveaubauten resp. Bauteile in der Kernzone, die im Bereich des Strassenabstandes die in den Kernzonenplänen festgesetzten äussersten möglichen Fassadenlinien und obligatorischen Fassadenlinien nicht überschreiten dürfen. MotorfahrzeugabstellplätzeArt. 54Anzahl PflichtparkplätzePro Wohnung bis zu 2 Zimmern muss min. 1 Platz vorhanden sein, pro Wohnung mit 3 und mehr Zimmern min. 2 Plätze. Für Bauten anderer oder gemischter Nutzung sowie gewerblicher und industrieller Betriebe und bei besonderen örtlichen Verhältnissen wird die Zahl der Abstellplätze gemäss der Wegleitung der Baudirektion bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.