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Art. 47 · Zulässigkeit, Mindestfläche

BZO Russikon · S. 15 · Original-PDF

Arealüberbauungen sind in den Zonen K2, W1, W2, W3, WG2 und WG3 zulässig. Die Arealfläche muss - in der Zone K2 min. 3‘000 m2

–in den Zonen W1, W2, W3, WG2 und WG3 min. 4‘000 m2 umfassen. Die Ausnützungsziffer kann gegenüber der Regelüberbauung um höchstens 1/10 erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.