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Art. 41 · Grüntlächenziffer
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 28 · Original-PDF
1Die Grünflächen sollen möglichst als ökologische Ausgleichsflächen bepflanzt werden (Magerwiesen, Hecken, Hochstammbäume u. dergl.). 4.2 Abstände 4.2.1 Abstand gegenüber dem Kulturland
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.