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Art. 8 · Nutzweise

BZO Rüti · S. 8 · Original-PDF

Zulässige Nutzung

Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störende Gewerbe zulässig. In der Kernzone II b sind nur nicht störende Betriebe zulässig.

8 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

d) Gebäudeabbruch

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.