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Art. 51 · Spezifische Anforderungen

BZO Rüti · S. 24 · Original-PDF

Sunnengarten

a)Gebiet Sunnengarten: Im Gebiet Sunnengarten müssen Neu-, Um- und Ersatzbauten sorgfältig in die landschaftlich exponierte Hangsituation eingefügt werden. Der Umgebungsbereich ist nach landschaftsarchitektonischen Grundsätzen entsprechend der besonderen Lage möglichst naturnah zu gestalten und zu bepflanzen.

24 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Bergacher

b)Gebiet Bergacher: Im Gebiet Bergacher müssen Bebauung, Freiraum und Erschliessung sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere ist die markante Geländekuppe samt einem angemessenen Aussichtsbereich als Freiraum zu erhalten und zu gestalten sowie öffentlich zugänglich zu machen. Das Gebiet darf nicht als Arealüberbauung überbaut werden. Embru

c)Gebiet Embru Ergänzend zu den Bestimmungen unter Art. 44 Abs. 5 lit. a) gelten für das Embru Areal die folgenden spezifischen Anforderungen: Mit einer Neuüberbauung des Embru Areals soll der Eingang zum Ortszentrum von Rüti städtebaulich ansprechend akzentuiert werden. Neu-, Um- und Ersatzbauten müssen sorgfältig in die Baustruktur der Umgebung eingegliedert werden. Im Sinne einer haushälterischen Bodennutzung muss bei einer Neuüberbauung eine minimale Baumassenziffer von 5.5 m3/m2 erreicht werden. Waldau

d)Gebiet Waldau Ergänzend zu den Bestimmungen unter Art. 44 Abs. 5 lit. b) gelten für das Gebiet Waldau die folgenden spezifischen Anforderungen: Mit einer Neuüberbauung des Gebietes in der Waldau soll Rücksicht auf die angrenzende Schulanlage sowie den Waldrand genommen werden.

IV. Weitere Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.