Art. 2 · Massgebliche Pläne
BZO Rüti · S. 2 · Original-PDF
5 II. Zonenvorschriften 5 A. Kernzonen 5 1. Allgemeine Vorschriften 5
a)Grundbestimmungen 5 Art. 2 Massgebliche Pläne Original-Pläne
Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Original-Zonenplan 1:5000 massgebend. Für die Kernzonen gelten zusätzlich die Kernzonenpläne 1:1000, für die Wald- und Gewässerabstandslinien die entsprechenden Ergänzungspläne 1:500 / 1:1000 und für die Festlegung der Anzahl Fahrzeugabstellplätze der Original-Übersichtsplan 1:5000 "Reduktionsgebiete Autoabstellplätze".
II. Zonenvorschriften
A. Kernzonen
1. Allgemeine Vorschriften
a) Grundbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.