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Art. 19 · Nutzweise, offene und geschlossene Überbauung

BZO Rüschlikon · S. 9 · Original-PDF

PBG 252, 286

1 In allen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe gestattet. Die gewerblich genutzten Geschossflächen dürfen in den Zonen W1A, W1B, W2B, W2C und W2D höchstens die Hälfte, in den Zonen W2A und W3 höchstens einen Drittel der zulässigen anrechenbaren Geschossfläche betragen. 2 In den Zonen W3G und W2G sind Wohnungen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig. 3 In allen Wohnzonen ist die geschlossene Überbauung bis zur maximalen Gesamtlänge gestattet. 4 In den Zonen W1A, W1B und W2D gilt bei geschlossener Überbauung eine erhöhte Gesamtlänge von maximal 25.00 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.