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Art. 14 · Nutzweise, geschlossene Überbauung

BZO Rüschlikon · S. 7 · Original-PDF

PBG 50, 252, 286

1 Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxisräume, Läden und mässig störendes Gewerbe sind zulässig. 2 Die geschlossene Überbauung ist bis zur zulässigen Gesamtlänge gestattet.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.