Art. 5.1 · Grundmasse
BZO Rümlang · S. 16 · Original-PDF
5.1 Grundmasse
1Es gelten die folgenden Grundmasse: Zone WG2.0 WG2.5 Baumassenziffer für Wohngebäude max. m3/m2 und -gebäudeteile Baumassenziffer für dauernd ge- max. m3/m2 werblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile, vorbehältlich Ziffer 5.2 Baumassenziffer für besondere max. m3/m2 Gebäude Anrechenbare Gebäudehöhe max. m Gebäudelänge bzw. Gesamtlänge max. m Grosser Grundabstand min. m Kleiner Grundabstand min. m 2.0 5.1 Beteiligungspflicht
1Wer die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze auf seinem Grundstück oder in der näheren Umgebung nicht selber erstellen kann oder darf, muss sich innert nützlicher Frist im Umfang der fehlenden Abstellplätze an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.