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Art. 34 · Ausbau des Untergeschosses

BZO Rümlang · S. 34 · Original-PDF

34 Gemeinde Rümlang Parkplatzverordnung 1. ERLASS Die Gemeinde Rümlang erlässt, gestützt auf die geltenden Bestimmungen des Planungs-und Baugesetzes (PBG) vom 7. September 1975, die nachstehende Verordnung. 2. ALLGEMEINES Vorbehältlich allfälliger Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne für speziell abgegrenzte Gebiete regelt diese Verordnung die Einzelheiten hinsichtlich:

a)Zahl der Fahrzeugabstellplätze;

b)Lage und Gestaltung der Abstellplätze;

c)Beteiligung an Gemeinschaftsanlagen;

d)Ersatzabgaben. 3. LAGE, GESTALTUNG UND SICHERSTELLUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.