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Art. 30 · Gemeinde Rümlang

BZO Rümlang · S. 30 · Original-PDF

30 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung Auffüllungen und Abgrabungen / Freilegung der Untergeschosse Das gewachsene Terrain darf nicht beliebig aufgefüllt oder abgegraben werden. Die Terrainveränderungen sind in Art. 12.1 Bau- und Zonenordnung reglementiert. Bei der Freilegung eines Untergeschosses dürfen ferner gesamthaft nicht mehr als mit 50 % der Aussenwandfläche über das gestaltete Terrain ragen. Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht diese Bestimmungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.