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Art. 20 · 10. AREALÜBERBAUUNGEN

BZO Rümlang · S. 20 · Original-PDF

20 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung 10.1 Zulässigkeit

1Mit Ausnahme der Wohnzonen W 1.2 und W 1.5 sind Arealüberbauungen in den Wohnzonen sowie in den Wohn- und Gewerbezonen zulässig.

2Die Mindestarealflächen betragen:

a)4'000 m2 für die Zonen W 2.0 und WG2.0

b)5'000 m2 für die Zonen W 2.5 und WG 2.5.

1Die zonengemässe Baumassenziffer kann wie folgt erhöht werden: 10.2 Grundmasse

a)In den Wohnzonen W 2.0 und WG 2.0:

–bei Arealflächen grösser als 4'000 m2: Erhöhung um 10 %

b)In den Wohnzonen W 2.5 und WG 2.5:

–bei Arealflächen von 5'000 m2 bis 7'000 m2: Erhöhung um 10 %

–bei Arealflächen grösser als 7'000 m2: Erhöhung um 20 %

2Die zonengemässe Gebäudehöhe darf um maximal 3.3 m erhöht werden. Der Grundabstand gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealfläche ist dabei jedoch um 3.0 m zu erhöhen.

3Die zonengemässen Grund- und Gebäudeabstände können im Innern des Areals bis auf das kantonalrechtliche Mindestmass reduziert werden.

4Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen im Ausmass von 10 % zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.