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Art. 19 · Gemeinde Rümlang

BZO Rümlang · S. 19 · Original-PDF

19 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung 8. ERHOLUNGSZONE FÜR FAMILIENGÄRTEN UND KLEINTIERSIEDLUNGEN

1Es sind die Bestimmungen des jeweils gültigen Reglementes für die Bauweise, Ausrüstung und Ausstattung in Familiengarten- und Kleintiersiedlungen massgebend.

2Das Reglement für die Bauweise, Ausrüstung und Ausstattung in Familiengarten- und Kleintiersiedlungen wird vom Gemeinderat erlassen. 9. FREIHALTEZONE Es gelten die Bestimmungen der §§ 39–44 und 61–64 des PBG. 10. AREALÜBERBAUUNGEN 10.0 Qualitätskriterien von Arealüberbauungen Arealüberbauungen haben neben § 71 PBG folgende Anforderungen zu erfüllen:

–hochwertige, nachhaltige Bebauung mit einem bewohnerfreundlichen Wohnumfeld

–vielfältig strukturierte, naturnahe Freiräume mit standortgerechter Bepflanzung

–platzsparende Anordnung der Erschliessungs- und Parkierungsanlagen

–überdurchschnittliche Infrastruktur für Velos und Fussgänger

–eine nachhaltige, fortschrittliche Energie- und Wärmeversorgung ohne fossile Energieträger

–erhöhter Lärmschutz, so dass für Wohnnutzungen auch in Zonen mit ES III die Einhaltung der IGW ES II möglich wird

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.