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Art. 26 · Sondernutzungszone Zoo/Gartenbau (SZG)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 17 · Original-PDF

1 In der Sondernutzungszone Zoo/Gartenbau sind zulässig: Bauten und Anlagen für  Gartenbaubetriebe  Zootierhaltung  Parkierung

Nicht zulässig sind insbesondere andere Gewerbe- und Wohnbauten.

2 Bauten, Anlagen, Erschliessungen und Begrünung werden in einem Gestaltungsplan festgelegt. Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen ist die Erstellung und Inbetriebnahme der gemäss Gestaltungsplan festgelegten Verkehrserschliessung.

3 Werden Zoo- und Gartenbaubetriebe aufgehoben, gelten im Areal der Sondernutzungszone SZG die Vorschriften der Landwirtschaftszone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.