Art. 26 · Sondernutzungszone Zoo/Gartenbau (SZG)
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 17 · Original-PDF
1 In der Sondernutzungszone Zoo/Gartenbau sind zulässig: Bauten und Anlagen für Gartenbaubetriebe Zootierhaltung Parkierung
Nicht zulässig sind insbesondere andere Gewerbe- und Wohnbauten.
2 Bauten, Anlagen, Erschliessungen und Begrünung werden in einem Gestaltungsplan festgelegt. Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen ist die Erstellung und Inbetriebnahme der gemäss Gestaltungsplan festgelegten Verkehrserschliessung.
3 Werden Zoo- und Gartenbaubetriebe aufgehoben, gelten im Areal der Sondernutzungszone SZG die Vorschriften der Landwirtschaftszone.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.