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Art. 18 · Spezielle Wohnzone (W-S)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 12 · Original-PDF

1 Die spezielle Wohnzone W-S ist in erster Linie für Wohnbauten bestimmt; nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind gestattet.

2 In der Speziellen Wohnzone W-S darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplans gebaut werden, der sich auf ein Konzept gemäss den Bedingungen von Art. 43 Abs. 9 BZR stützt.

3 Es gelten für die einzelnen Areale folgende Ausnützungsziffern und Vollgeschosse (einschliesslich AZ-Bonus für Gestaltungspläne und einschliesslich Ausnahmen betreffend die Geschosszahlen in Gestaltungsplänen):

Zonen-Nr. Gebiet max. Ausnützung* Vollgeschosse zus. Dachoder Attikageschoss A Feldheim 0,75 4-5 teilweise

(gemäss Konzept) B Neuhof 0,28 2 nein E1 Hermolingen 0,22 2 nein E2

0,38 3 nein E3

0,66 4-5 nein F Gimmermee** 0,43 2 teilweise *** H1 Bertiswil Ost** 0,45 3 nein H2

0,34 2 nein K Neugüetli 0,38 2 nein

* Ist ein Gebäude Minergie-zertifiziert oder werden mindestens 75% des Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt, werden 5% der anrechenbaren Geschossflächen nicht angerechnet. ** Die Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) im Einzugsbereich der Kantonsstrasse sind einzuhalten. *** Die Baute entlang der Rosengartenstrasse darf zusätzlich ein Attikageschoss aufweisen.

4 Um die Ziele der Nutzungsplanung in der speziellen Wohnzone zu verwirklichen, behält sich die Gemeinde das Recht, in Anwendung der §§ 86 ff. PBG eine Landumlegung anzuordnen, ausdrücklich vor. Art. 18a6 Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht (W-GP)

1 In der Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht kann nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes gebaut werden, der die gebietsspezifischen Bestimmungen gemäss Anhang 1 umsetzt.

2 Abweichungen gemäss §75 PBG sind nicht zulässig.

3 Zusätzlich gelten die Bestimmungen von Art. 43 Abs. 3, 4, 5 und 6.

6Eingefügt gemäss Urnenbeschluss vom 17. November 2019, in Kraft ab 3. März 2020 Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 12

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.