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Art. 8 · Unterirdische Bauten
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 5 · Original-PDF
Als unterirdisch gelten Bauten oder Bauteile, die unter dem gewachsenen oder gestalteten Terrain liegen. IV Bauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.