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Art. 3 · Planungsinstrumente

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 3 · Original-PDF

1Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen folgende Planungsinstrumente:

a)Behördenwegleitende Instrumente:

–Richtplanung

–Erschliessungsprogramm

–Übersicht über den Stand der Erschliessung

b)Grundeigentümerverbindliche Instrumente:

–Rahmennutzungsplanung (Baureglement, Zonenplan, Schutzverordnung)

–Sondernutzungsplanung (Überbauungsplan, Gestaltungsplan, Deponieplan, Abbauplan)

2Verbindlich sind die unterzeichneten Originaldokumente. Sie können auf der Bauverwaltung eingesehen werden. II Planungsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.