Art. 4 · INKRAFTTRETEN
BZO Rorbas · S. 17 · Original-PDF
4 Inkrafttreten Mit Inkrafttreten dieser Bau- und Zonenordnung wird die Bauordnung der Gemeinde Rorbas vom 26.10.1994 aufgehoben. Aufhebung bisherigen Rechts Die Bau- und Zonenordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Baudirektion in Kraft. Inkrafttreten www.plan-ing.com Seite 18
Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am 23. Nov. 2016. IM NAMEN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG
Der Präsident: Der Schreiber:
Hans Ulrich Büchi Roger Suter
Von der Baudirektion genehmigt am 4. Oktober 2017 BDV-Nr. 1261/17
Datum der Veröffentlichung der Genehmigung durch die Baudirektion im Amtsblatt und Mitteilungsblatt: 20. Oktober 2017 www.plan-ing.com
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.