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Art. 4 · INKRAFTTRETEN

BZO Rorbas · S. 17 · Original-PDF

4 Inkrafttreten Mit Inkrafttreten dieser Bau- und Zonenordnung wird die Bauordnung der Gemeinde Rorbas vom 26.10.1994 aufgehoben. Aufhebung bisherigen Rechts Die Bau- und Zonenordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Baudirektion in Kraft. Inkrafttreten www.plan-ing.com Seite 18

Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am 23. Nov. 2016. IM NAMEN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG

Der Präsident: Der Schreiber:

Hans Ulrich Büchi Roger Suter

Von der Baudirektion genehmigt am 4. Oktober 2017 BDV-Nr. 1261/17

Datum der Veröffentlichung der Genehmigung durch die Baudirektion im Amtsblatt und Mitteilungsblatt: 20. Oktober 2017 www.plan-ing.com

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.