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Art. 2.6.2

BZO Rorbas · S. 13 · Original-PDF

2.6.2 In der Erholungszone C sind Bauten und Anlagen, die für den Unterhalt und den Betrieb eines Festplatzes und Sportanlagen erforderlich sind, zulässig. Erholungszone C Grundmasse C

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.