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Art. 2.4.2 · In der Gewerbezone sind neben gewerblichen Bauten

BZO Rorbas · S. 12 · Original-PDF

2.4.2 In der Gewerbezone sind neben gewerblichen Bauten auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Es sind höchstens mässig störende Betriebe gestattet. Nutzweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.