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Art. 2.1.8.1 · Aussenrenovationen sind bewilligungspflichtig
BZO Rorbas · S. 8 · Original-PDF
2.1.8.1 Aussenrenovationen sind bewilligungspflichtig. Die Gestaltungsvorschriften sind auch bei Renovationen einzuhalten. Eine vorgängige Bemusterung ist erforderlich. Seite 9
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.