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Art. 2.1.3.2 · Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, in
BZO Rorbas · S. 5 · Original-PDF
2.1.3.2 Der grosse Grundabstand gilt vor der Hauptwohnseite, in der Regel vor der längeren am meisten nach Süden gerichteten Gebäudeseite. Der kleine Grundabstand gilt vor allen andern Gebäudeseiten. In Zweifelsfällen bestimmt die Baubehörde die für den grossen Grundabstand massgebliche Gebäudeseite. Grundabstand
| Gebäudehöhe | max. m | 7.50 |
|---|---|---|
| Grundabstände: - kleiner Grundabstand - grosser Grundabstand | min. m min. m | 3.50 7.00 |
| Gebäudelänge | max. m | 30.00 |
| Gebäudetiefe | max. m | 16.00 |
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