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Art. 7 · Verkehrsanlagen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 3 · Original-PDF

1Verkehrsanlagen wie z.B. Ein- und Ausfahrten sind so anzulegen, dass sie im Gebrauch niemanden gefährden oder behindern. Sie sind bewilligungspflichtig.

Zugänglichkeit Notfalldienste

2Gebäude und andere Anlagen müssen für den raschen zweckmässigen Einsatz der Notfalldienste jederzeit zugänglich sein.

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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.