Art. 46 · Arealbebauungen: Abweichungen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 25 · Original-PDF
Arealbebauungen dürfen bei Einhaltung der erhöhten Anforderungen gemäss § 45 und ohne zusätzliche erhebliche Belastungen von Nachbargrundstücken in einzelnen
–25 -
Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 der folgenden Punkte eng begrenzt von den Vorschriften der Einzelbauweise abweichen:
–Bauweise, Gestaltung der Bauten (Gebäude- und Dachform), Anzahl der
Pflichtparkplätze;
–Grenz- und Gebäudeabstand, wobei gegenüber benachbarten Parzellen die für die Einzelbauweise geltenden Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.