Art. 41 · rainveränderungen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 23 · Original-PDF
1Terrainveränderungen sind auf das Minimum zu beschränken. Das gestaltete
1 § 16 VPBG 2 z. B. Galerien, Lufträume, Liftschächte, Treppenhäuser und dergleichen - 23 -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 23) verbindlich lesbar.
Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480
Terrain (Stützmauern, Böschungen, Aufschüttungen und dergleichen) darf um
nicht mehr als 2.00 m vom gewachsenen Terrain abweichen.
2Stützmauern und mauerartige Böschungen dürfen innerhalb der Geländenorm
eine maximale Höhe von 3.00 m aufweisen. Werden sie gestaffelt, so müssen
sie um das Mass ihrer Höhe zurückversetzt werden. Als mauerartige Böschung1
gilt eine Geländegestaltung mit einer Neigung von mehr als 60°.
3Stützmauern und mauerartige Böschungen dürfen bis zu einer Höhe von 1.50 m
ab gewachsenem Terrain an die Grenze gestellt werden. Höhere Stützmauern
sind um das Mehrmass von der Grenze zurückzusetzen. Wenn der Nachbar zustimmt, darf von dieser Vorschrift abgewichen werden.
4Abgrabungen und Aufböschungen sind 0.50 m von der Grenze entfernt anzusetzen. Sie dürfen im Grenzbereich höchstens im Verhältnis 1:1 erstellt werden. Wenn der Nachbar zustimmt, darf von dieser Vorschrift abgewichen werden.
5Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Gemeinderat bei architektonisch
guter Umsetzung und gut in die Landschaft eingepasster Umgebungsgestaltung
Abweichungen zulassen. § 41 Abs. 3 Stützmauern und Mauerartige Böschungen
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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 Pflanzenabstände gemäss § 102 Abs. 1 EGZGB Sofern die Nachbarn nicht anderes vereinbaren, gelten gegenüber benachbarten Grundstücken die folgenden privatrechtlichen Pflanzabstände
Hochstämmige Bäume:
Waldbäume oder grosse Zierbäume wie Platenen, Pappeln, wilde Kastanien, Nussund Kirschbäume
Kulturobstbäume:
Apfel- und Birnenbäume
Niederstämmige Bäume
Zwergobst-, Zwetschgen- und Pflaumenbäume usw.
Niedere Gartenbäume und Ziersträucher
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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 Messart Kniestockhöhe
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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 * Weitere Erläuterungsskizzen zur VPBG finden sich unter www.zg.ch/behoerden/baudirektion/amt-furraumplanung/publikationen
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.