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Art. 24 · 6. Landwirtschaftzonen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 2 · Original-PDF
Plänen und Bauvorschriften 3. Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften Hinweis auf PBG / VPBG PBG
VPBG § 24 Ergänzungsbestimmung Kernzone
1Im Erdgeschoss der Kernzone sind in der Regel keine Wohnungen zulässig. Erdgeschossräume in Bauten entlang der Kantonsstrasse müssen in jedem Fall eine einheitliche Höhe von mind. 4.0 m aufweisen.
2Für Geschäfte im Erdgeschoss ist mit Zustimmung des Nachbarn das Bauen auf
die Grenze zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.