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Art. 23 · 5. Reserve-Bauzonen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 12 · Original-PDF

Hochhäuser1

1Hochhäuser sind Gebäude mit einer Gebäudehöhe von mindestens 40 m.

2Hochhäuser sind nur in dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet zulässig.

Die Beschränkung der Baudichte gemäss § 18 dieser Bauordnung findet keine

Anwendung.

3Im Interesse einer städtebaulich guten Lösung ist vor Erlass des Bebauungsplans

ein Studienauftrag oder ein Projektierungswettbewerb nach den Regeln des SIA

durchzuführen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.