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Art. 11 · Einkaufszentren

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 6 · Original-PDF

Behindertengerechtes Bauen Für das behindertengerechte Bauen gelten die Vorschriften des eidg. Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG)1 mit zugehöriger Verordnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.