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Art. 38 · Gefahrenhinweiszone

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 16 · Original-PDF

1Die Gefahrenhinweiszone bezeichnet die Gebiete, in welchen mit Gefahrenprozessen zu rechnen ist. Die Intensität und die Eintretenswahrscheinlichkeit sind nicht näher bestimmt.

2Die Zuteilung der Gefahrenstufe ist im Rahmen der Gesucherstellung und für jeden Gefahrenprozess genau zu ermitteln. Die Gefahrenanalyse ist von einem durch die kantonale Fachstelle anerkannten Fachexperten beizubringen.

3Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Gefahrenzone für die im Rahmen der Gesucherstellung ermittelte Gefahrenstufe.

12 Baureglement Gemeinde Riemenstalden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.