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Art. 11 · Umgebungsgestaltung, Bepflanzung
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 7 · Original-PDF
1Die Umgebung von Bauten und Anlagen hat genügend Grünbereiche und eine standortgemässe, einheimische Bepflanzung aufzuweisen. Nicht zugelassene Pflanzenarten
2Das Pflanzen bzw. Säen von invasiven Neophyten ist im gesamten Gemeindegebiet untersagt. 3 Baureglement Gemeinde Riemenstalden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.