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Art. 11 · Umgebungsgestaltung, Bepflanzung

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 7 · Original-PDF

1Die Umgebung von Bauten und Anlagen hat genügend Grünbereiche und eine standortgemässe, einheimische Bepflanzung aufzuweisen. Nicht zugelassene Pflanzenarten

2Das Pflanzen bzw. Säen von invasiven Neophyten ist im gesamten Gemeindegebiet untersagt. 3 Baureglement Gemeinde Riemenstalden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.