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Art. 31 · Abstand von Zonengrenzen

BZO Richterswil · S. 18 · Original-PDF

Abstand gegenüber Nichtbauzonen Gegenüber Nichtbauzonen ist von Zonengrenzen der zonengemässe Grenzabstand einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.