← BZO Rheinfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 68 · Gestaltung öffentlicher Räume

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 77 · Original-PDF

Gestaltung öffentlicher Räume

1Prüfung Die Planung und Gestaltung bestehender wie geplanter Bauten und Anlagen, die öffentlich zugänglich sind (Strassen, Wege, Plätze, Parkhäuser, Toiletten usw.), ist aus Sicht der Sicherheitsbedürfnisse der Passanten und Passantinnen zu überprüfen.

2Gestaltung Öffentliche Räume sind gut einsehbar und beleuchtet sowie ohne Hindernisse zu gestalten. Gestaltung

3Richtlinien Der Gemeinderat kann bauliche und planerische Richtlinien erlassen, um die Sicherheit in öffentlich zugänglichen Räumen zu erhöhen. Richtlinien Einwirkungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.