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Art. 66 · Arealüberbauung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 76 · Original-PDF
Zulässigkeit
1Zulässigkeit Arealüberbauungen sind zulässig in den Wohnzonen WA, WB und WC sowie in der Arbeitszone I (Dienstleistungen). Voraussetzung
2Voraussetzung Arealüberbauungen sind nur innerhalb einer zusammenhängenden Fläche von mind. 4000 m2 möglich. Zahl der Voll-
3Zahl der Vollgeschosse Der Gemeinderat kann in den Wohnzonen WB und WC sowie in der Arbeitszone I ein zusätzliches Vollgeschoss bewilligen. geschosse BNO Rheinfelden 76 Ortsbild- und Landschaftsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.