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Art. 40 · Kulturgeschichtliche Kleinobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 49 · Original-PDF

Bestand

1Kennzeichnung Die kulturgeschichtlichen Kleinobjekte umfassen Zeugnisse histo­ rischer Landvermarkungen und Landausbauten, religiöse und welt­ liche Mahnmale sowie technische Objekte.

2Ausscheidung Als kulturgeschichtliche Kleinobjekte sind in den Nutzungsplänen Siedlung und Kulturland verzeichnet: Nutzungsplan Kulturland KU001 Grenzsteine Gemeindegrenze KU002 Soldatendenkmal Steppberg KU003 Wegkreuz Rütteli KU005 Römische Warte Nutzungsplan Siedlung 6 Friedhofskreuz 7 Brunnen Habich-Dietschy-Strasse 8 Brunnen Hermann-Keller-Strasse 9 Wegkreuz Salmenweiher, 1714 Erhaltung

3Sicherung Die kulturgeschichtlichen Kleinobjekte dürfen nicht beseitigt und nur mit Zustimmung des Gemeinderates versetzt werden. BNO Rheinfelden 49 Unterhalt

4Freihaltung Die kulturgeschichtlichen Kleinobjekte sind vor dem Überwach­ sen durch Gebüsch oder andere Pioniervegetation wiederkehrend freizuhalten.

5Schadensbehebung Die kulturgeschichtlichen Kleinobjekte sind längerfristig wiederkeh­ rend auf Schäden zu kontrollieren. Der Gemeinderat regelt die Be­ hebung allfälliger Schäden nach den Gegebenheiten des Einzel­ falles.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.