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Art. 32 · Land- und forstwirtschaftliche Lagerzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 42 · Original-PDF

Zielsetzung

1Zweck Die land- und forstwirtschaftliche Lagerzone bezweckt die Zulas­ sung der Lagerung von forst- und landwirtschaftlichen Gütern auf dem bereits befestigten Areal.

2Bauten Neubauten sind nicht zulässig BNO Rheinfelden 42 Überlagerungszonen Kulturland

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.