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Art. 32 · Land- und forstwirtschaftliche Lagerzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 42 · Original-PDF
Zielsetzung
1Zweck Die land- und forstwirtschaftliche Lagerzone bezweckt die Zulas sung der Lagerung von forst- und landwirtschaftlichen Gütern auf dem bereits befestigten Areal.
2Bauten Neubauten sind nicht zulässig BNO Rheinfelden 42 Überlagerungszonen Kulturland
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.