← BZO Reinach (AG) · Inhaltsverzeichnis
Art. 35
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
1Gegenüber dem Kulturland ist für Hochbauten ein Abstand von mindestens 4 m einzuhalten. Bei Klein- und Anbauten sowie bei unterirdische Bauten und Unterniveaubauten darf der Abstand bis auf 2 m reduziert werden. Diese Abstände können weder aufgehoben noch reduziert werden. Abstand gegenüber dem Kulturland 4.4 Arealüberbauung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.