Art. 25 · Sonderbauzone Sägerei Langnau (SL)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 12 · Original-PDF
1Zweck: Die Sonderbauzone Sägerei bezweckt die Erhaltung, den Ausbau und zeitgemässe Erneuerung des bestehenden Sägereibetriebes sowie mit der Holzverarbeitung zusammenhängender Gewerbe.
2Nutzungsbeschränkungen: Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche im Zusammenhang mit der Holzverarbeitung stehen. Neue Wohnbauten sind nur für den Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig. Bestand und angemessene Erweiterung der bestehenden Wohnbauten bleiben gewährleistet.
3Gebäudeabstände und -dimensionen legt der Gemeinderat unter gebührender Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes, der betrieblichen Erfordernisse und der öffentlichen und privaten Interessen von Fall zu Fall fest. Die Firsthöhe darf nicht mehr als 10.00 m betragen. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen, sofern die Mehrhöhe nachweislich betriebsbedingt ist.
4Lärmempfindlichkeitsstufe: III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.