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Art. 18 · Zone für öffentliche Zwecke (ÖZ)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 10 · Original-PDF
1Die Zone für öffentliche Zwecke dient der Erfüllung vorhandener und voraussehbarer öffentlicher Aufgaben .
2Die Nutzweise der einzelnen Zonenteile ist im Anhang 1 umschrieben.
3Bauweise: Abstände, Gebäudedimensionen und Gebäudegestaltung legt der Gemeinderat unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen und der Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung fest.
4Lärmempfindlichkeitsstufe: gemäss Auflistung im Anhang
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.