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Art. 52 · 3. Inhalt

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 19 · Original-PDF

VIII. Anhang Sachregister (_ ' l _ / F Fassadenwand innen , Ausnützungszme” aBGF ’ BGF (Beisl’ie') A“- 2° Definition Dachgeschoss Art. 20 Abs. 3 |, Art. 23 Abs. 3 -) Geschosszahl, anrechenbare Bruttogeschossfläche 45° max | G .| € / ‘ / | / ‚> D Unterkante Dachkonstruktion \ ’ \ G Dachgeschossboden fertig . \ . /. aBGF 45 m? / ’ / | . \ . K1 Kniestockhöhe bis max.1m nicht anrechenbar Raumhöhe < 1.8m = 0 .. ü 1. anrechenbare Bruttogeschossflache (aBGF) Untergeschoss ' / \ %

–1 Untergeschoss 45 m2 g

–2 Obergeschoss 110 m2 '5

–3 Dachgeschoss 65 m2 „ \ .

–/ genutzt werden und in Wohnhäusem mit 3 oder mehr Wohnungen liegen. " Bastelräume sind nicht anrechenbar. sofern sie als Gemeinschafisräume 2 Beispiel: Ausnützungsziffer (A2) = 0.45 490 m2 ' \ . / ' ' \ . / .\ / ' \/ Bauparzelleé> \ aBGF 110 m2 Obergeschoss Dachgeschoss aBGF 65 m2 40 Baureglement der Gemeinde Reichenburg Die 5ruttogeschossfläche (BGF) beinhaltet neben der aBGF auch die nicht anrechenbaren Flächen inklusiv Aussenwände (kommt zur Anwendung in Art. 9 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 2). % 'ö -- - : aBGF : 220 m’: m 3. Ausnutzungsaffer (AZ) LF —————490m‚ 0.45 g 2. Landfläche der Bauparzelle (LF) 490 m2 cu 27 Total aBGF 220 m2 :;c % 43 Für die Berechnung bei Attikageschossen vgl. Skizze zu Dachgestaltung Attika Seite 37. ' { OK Kellerboden Terrain 42 Baureglement der Gemeinde Reichenburg Dachaufbauten mehr als 113 der zugeordneten die Dachneigung mehr als 45° beträgt oder als 50% der Fassadenabwicklung um mehr als 1 .70m, bis Oberkant Geschossdecke gemessen, über Voilgeschosse, wenn mehr / Dachgeschoss (Vollgeschoss, wenn Untergeschosse gelten als der Kniestock höher als 1m ist oder das gewachsene Terrain l Fassadeniänge ausmachen.) (Vollgeschoss ) vergleiche OK hinausragen. Untergeschoss Voilgeschoss Berechnung der Geschosse Art. 23 H’Y l” VIA/i” gewachsenes ’ Waldabstand Landschafts- \‘ T — Anrechenbare Landfläche (Beispiel) Art. 20 Abs. 4 und 5 See- und Gewässerabstand — _-—-_-\ _. projektierte Strassenverbreiterung anrechenbare Landfläche projektiertes Trottoir "Zufahrt: bis max. 10 Wohneinheiten 45 Z Mehrlängenzuschlag = @@92 B Grosser Grenzabstand A Kleiner Grenzabstand 44 Baureglement der Gemeinde Reichenburg Flächenausgleich Mehrlängenzuschlag Art. 24 Abs. 8 Mehrlängenzuschlag Art. 24 Abs. 6 und 7 L normale Gebäudelänge B grosser Grenzabstand A kleiner Grenzabstand Z Mehdängenzuschlag Beispiel: Staffelung ML Mehdänge C —* |... 53:3: ? . 4 ----- |. o Nebenbaute Art. 28 Nebenbaute Art. 28 _ Kleinbaute Art. 28 2 Mehdängenzuschlag (aufm Faaadenlängemmmm. nicht nurlm mm der Mehrßnge) A klemer Grenzabstand (Garage usw) B grosser Grenzabstand R reduzierter Abstand C Gebäudeabstand Grenzabstand Art. 24 Grenzabstand Art. 26 12 -= "" 2 "- % Bezugspunkt Ermittlung E @ IL (D | O 45. / \ 450 45'/ \ 45'\-„ | ‘-/ / / At" ka \ \ transparent / / Atti ka \ \ lntrunspamnt "tä g | € ‘” ‘” Gebäudehöhen [ , (z.B.Glas) . (z.B.HOIZ, Meta!) . I Gebäudehöhe Art. 25 Gebäudehöhe bei in der Höhe gestaffelten Bauten Art. 25. Abs. 5 J_ T . Gebäudehöhe bei Flachdächern Art. 25 Abs. 7 GhS = Gebäudehöhen Seitenfassaden GhT = Gebäudehöhen Talfassaden . + ‚\ L 3 78 2 a: | 2 .: ro ,: i i «> E 5 2 '---- ---J '° "' 2 o | ..=. . m . % -3 „ | . 0 "% Gew. Terrain T : ... «» f=°' % ' :g I :g | 10 ;C | „ % £ % £ % .'—' "U | 8 = | .? .= | .L r: | :::; ° \_::z\| I:". _—_%L | \\ Firsthöhe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.