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Art. 50 · 1. Voraussetzungen

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 15 · Original-PDF

… _FF Y durch eine optimale Standortwahl, die konzeptionelle Sonderrisiken, insbesondere wichtigen Versorgungseinrich- 1 Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, dass die Wahrscheinlichkeit und das Ausmass eines Schadens (insbesondere statischer und dynamischer Druck, Auftrieb verhindert oder wenigstens minimiert werden kann. Dies soll dazugehörigen Unterlagen, welche das Bauvorhaben Der Nachweis, dass dem Schutz vor Naturgefahren hinreichend Rechnung getragen wird, ist jedem Gesuch betreffen, Bezug zu nehmen. Der Nachweis ist von einem durch beizulegen. Dabei ist auf alle Gefahrenkarten und Die Bauten sind so zu dimensionieren, dass sie den durch Einstau oder Grundwasseranstieg, Auflast durch flüssige Unterkolkung, rutschen des gesamten Geländes, partielle oder Bei wasserhaltigen Prozessen sind die Aussenwände bis zur durch den Wassereinstau keinen Schaden nimmt. Sämtliche auszuführen. Die Gebäudehülle ist so zu realisieren, dass sie und feste Stoffe, Anprall von Einzelkomponenten, Gebäudedurchdringungen sind bis auf die Überschwembezüglich umweltgefährdenden Materialien zu erbringen. Bei verschiedenen Gefährdungen als Hinweis. Der Schutz des Nachweis ist nur bei einer möglichen Gefährdung Dritter und kann, wird dem Bauherrn empfohlen, die Gefährdung mit den Schutz meist mit einfachen Massnahmen realisiert werden Auflagen analog der Gefahrenzone blau zu eliminieren. Ein eigenen Gebäudes liegt in der Eigenverantwortung. Da der Gestaltung sowie geeignete bauliche Massnahmen unter 1 Die Gefahrenzone gelb bezeichnet die Gebiete mit seltenen Überschwemmungshöhe in dichter Bauweise Belastungen aus den Naturgefahren schadlos standhalten mungshöhe von seltenen Ereignissen dicht auszuführen. die Gemeinde anerkannten Fachexperten beizubringen. Wahrung der Verhältnismässigkeit erreicht werden. differentiale Rutschung).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.